Onlinedurchsuchungen in der Schweiz
Ein grosses Thema in Deutschland sind Onlinedurchsuchungen. Vater Staat soll aufgrund einer Dienstvorschrift sich jeden PCs bemächtigen und ihn durchsuchen können. Erschreckend daran ist, dass dies bereits geschieht und die Regierung weder eine Verletzung des Fernmeldegeheimnisses oder des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung sieht.
Die Regierung wendet lediglich Paragraph 8 Absatz 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes an. Staatschützer dürfen “Methoden, Gegenstände und Instrumente zur heimlichen Informationsbeschaffung wie den Einsatz von Vertrauensleuten und Gewährspersonen, Observationen, Bild- und Tonaufzeichnungen, Tarnpapiere und Tarnkennzeichen anwenden”. Die gestatteten Mittel habe das Bundesinnenministerium in einer Dienstvorschrift zu benennen. Tja – da haben wir den Salat.
Ein einziges Problem sieht die Regierung allerdings: Es wurden so viele Daten gesammelt, dass man sie nicht überblicken kann.
Ich glaube kaum, dass es eine Grundlage dazu in der Schweiz gibt – dass dies trotzdem vorkommt, davon gehe ich allerdings auch aus. In der Schweiz ist zurzeit ein entsprechendes Gesetz in der Vernehmlassung. Hier noch die Vernehmlassungsergebnisse.
Schützenhilfe bei der Onlinedurchsuchungen bieten gerade die, die einem davor schützen sollen: die Security Programme der US-Anbieter.
Die Schweiz sollte hier Gegensteuer bieten und ein total scharfes Gesetzt schaffen, dass Onlinedurchsuchungen verbietet und extrem hart bestraft – a la Bankgeheimniss. Das könnte für viele Firmen ein Standortvorteil sein. Hinter diesem Deckmantel und mit der Technologie wird Industriespionage getrieben – es geht hier nicht nur um Personen.
Bei der Kenntnisslage des Parlamentes bezweifle ich aber, dass das jemals kommen wird. Aber wir könnten handeln – tun wir es. Wie bringen wir diesen Stein ins Rollen?



ThomasKolb schrieb:
Keine Antwort — eine Ergänzung.
Gegen Bundestrojaner hilft keine Firewall
Der Tagesschau-Chat mit Constanze Kurz, Frank Rieger,
Chaos Computer Club
http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID6664596_REF1_NAV_BAB,00.html
Passender Leitartikel von der Startseite bestätigt nochmal massiv prominent was heisse schreibt.
Es wird gerade ZIEMLICH LAUT…
Kommentiert am 25-Apr-07 um 8:48 pm | Permalink
Martin Leuthold schrieb:
Meiner Meinung nach muss man das Thema differenziert betrachten. Dass im Rahmen von Strafverfahren und – aus meiner Sicht wichtigste Bedingung – nur mit Bewilligung einer unabhängigen Kraft auf private Daten zugegriffen wird, mag im Sinn einer Güterabwägung angebracht sein. Was nie eintreten darf ist, dass eine Polizei- oder Aufklärungsorganisation wie z.B. der DAP in Eigenregie und unkontrolliert unter dem Deckmantel “Terrorismus” auf private Daten zugreift. Was zwingend gewährleistet werden muss, ist nachträgliche Information, vollständige Transparenz bzgl. gesammelter Daten und ein Klagerecht der betroffenen Person im Fall von vermutetem Missbrauch. Bestätigt sich der Verdacht nicht, muss zudem sicher gestellt sein, dass sämtliche Daten unwiederruflich gelöscht werden. Um Missbräuchen vorzubeugen ist daher auch der Umgang mit solchen Daten abschliessend und im letzten Detail zu regeln und die Einhaltung durch eine unabhängige Instanz zu überprüfen.
Wie weit wir auf die angesprochene Revision Einfluss nehmen können ist fraglich. Möglichkeiten bestehen wie z.B. politisches Lobbying im Parlament, Druck seitens der Öffentlichkeit (via Medien) und worst case die Nutzung demokratischer Mittel wie z.B. der Volksinitiative.
Kommentiert am 25-Apr-07 um 10:14 pm | Permalink
Reto Hartinger schrieb:
Die Deutsche Regierung stoppt die Onlinedurchsuchungen, bestätigt die Regierung gebenüberder Financial Times Deutschland. Schäuble hat eine Prüfung der aktuellen Rechtsgrundlage angeordnet. Solange werden private Computer nicht heimlich ausspioniert.
Manchmal ist es gar nicht so schlecht, dass die Schweiz kein Vorreiter in Sachen Gesetzgebung ist. Man kann von den Problemen Anderer lernen.
Kommentiert am 26-Apr-07 um 10:35 pm | Permalink
Reto Hartinger schrieb:
Fast vergessen geraten ist unsere Diskussion im Internet Briefing Forum zum Thema
Schweizer Behörden testenSpionage-Software
http://www.internet-briefing.ch/index.cfm?age=101300&artikel_id=75
Das von Dani Niklaus aufgrund eines SonntagsZeitungs-Artikels augekommen ist.
Schweizer Strafermittler und das Departement für Umwelt, Verkehr und Kommunikation (Uvek) prüfen den Einsatz von Spionagesoftware zum Abhören von Internettelefonaten. Telecomfirmen und Internetanbieter sollen die als Trojaner bezeichneten Programme auf die PCs von Verdächtigen transportieren, um bei VoIP-Gesprächen mitlauschen zu können
Deshalb bin ich ziemlich sicher, dass es in der Schweiz schon gemacht wurde – auch wenn nur zu Testzwecken. Meist ist es aber sowieso so – was möglich ist wird gemacht.
Kommentiert am 09-Mai-07 um 4:20 pm | Permalink
DOBSZAY's Ansichten und Einsichten schrieb:
Wer baut am Überwachungsstaat oder sind Schäuble & Co. bloss paranoid?
Allen voran der deutsche Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble scheint seine wahre Freude daran zu haben, seine Mitbürger regelmässig mit polizei- und überwachungsstaatlichen (Terror-) Meldungen zu schockieren. Er fungiert aber nur …
Kommentiert am 19-Jun-07 um 7:49 am | Permalink
Reto Hartinger schrieb:
Na was hab ich gesagt. Was gemacht werden kann wird gemacht. Artikel in der NZZ:
Schweizer Polizei nutzt umstrittenen Hacker-Methode
Still und leise wenden Schweizer Polizeifahnder bei Ermittlungen in Strafverfahren eine neue Methode an: Über das Internet dringen sie in die Heimcomputer von Verdächtigen ein und placieren dort sogenannte “Software-Wanzen”. Das sind Programme, die den Ermittlern unbemerkt E-Mails oder Dateien der Verdächtigen zuspielen können. Die Hacker-Methode, die bisher nur unter gewissen Restriktionen zum Einsatz kommt, ist rechtlich äusserst umstritten. Die Juristen streiten sich darüber, ob gemäss dem 2002 in Kraft getretenen Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs E-Mails “gehackt” werden dürfen oder nicht. Für das heimliche Kopieren von anderen Dateien existiert überhaupt keine gesetzliche Regelung – wie für weitere Methoden der verdeckten Beweisaufnahme auch nicht. Der St.Galler Untersuchungsrichter Thomas Hansjakob fordert, dass diese Gesetzeslücke rasch gestopt wird.
Das wird ja jetzt gemacht bzw. legalisiert.
Kommentiert am 19-Jun-07 um 2:29 pm | Permalink