Was der Swissair-Prozess mit Start-ups zu tun hat
Die Swissair hat uns allen etwas gehört und wie bei einem Fussballmatch erlauben wir uns ein Urteil über die beste Strategie und wer von wem ins Abseits gestellt wurde. Ende Mai wird der Richter sein Urteil bekannt geben. Über was genau urteilt er? Über eine Schönwettertruppe die unfähig war die Geschicke der Firma zu führen, wie das die Ankläger behaupten?
Wenn es das ist, dann stehen wir nach einer Verurteilung vor einem Scherbenhaufen. Dann wird Risiko eingehen richterlich bestraft. Dann ist die falsche Strategie wählen strafbar. Und wer haftet für eine Strategie, jener der den Businessplan ausgearbeitet hat oder der der es umgesetzt hat? Dann wird die falsche Strategie umsetzen strafbar oder man haftet für falsche Businesspläne. So absurd kann doch ein Rechtssystem nicht sein.
Liebe Manager und Unternehmer, macht Fehler! Nichts unternehmen führt vielleicht nicht schneller in den Abgrund dafür aber sicher. Die Welt ändert sich und deshalb ist was gestern richtig war heute falsch. Und liebe Aktionäre – Aktienkapital ist Risikokapital und kann voerloren gehen – in seiner Totalität. Liebe Gläubiger, ihr habt gut verdient so lange es gut geht und mit den Firmen mit denen es gut geht – es kann aber auch zu Ausfällen kommen.
Gerade Jungunternehmer müssen lange Jahre enorme Risiken eingehen – etwas das bereits heute nicht mit der schweizer Mentalität gleichgesetzt wird. Nach einer Verurteilung wird es geradezu gesetzlich Verboten. Schwarzmalerei?



Reto Hartinger schrieb:
Unternehmerisches Risiko ist wieder gefragt
Neid, Missgunst und Wirtschaftsabwehrhaltung haben heute eine Ohrfeige bekommen. Wenn etwas schief geht, den Schuldigen zu suchen ist legitim. Auch herausfinden wieso es so gekommen ist, soll gemacht werden. Nachträglich das eingegangene Risiko abzustrafen ist schlecht – Fehlersuche soll der Fehlervermeidung dienen und nicht der Strafe. So gesehen sind die Freisprüche im Swissair-Prozess eine gute Nachricht. Das Gericht habe nicht die Zuweisung von Schuld zu beurteilen gehabt – dies hat die Schweiz als Nation lediglich als Psychohygiene benötigt, um den Untergang des Denkmals Swissair zu verdauen. Das Gericht hat lediglich die Anschuldigungen der Staatsanwaltschaft beurteilt und als nicht bewiesen betrachtet.
Das Gericht ist weniger weltfremd (oder wirtschftsfremd) wie die Anklage:
- Die Sabena nicht in Konkurs gehen zu lassen, sei ein unternehmerischer Entscheid gewesen.
Die Anwaltschaft sieht alles eindimensional – nur aufgrund dessen was geschehen ist und bezieht nicht ein, was ein ander Entscheid, keine Entscheidung für Konsequenzen gehabt hätte. Es ist billig einfach im nachhinein zu sagen Du hast falsch gehandelt.
- Ein Ausbleiben der Zahlung seien überdies mit «existenzbedrohlichen Prozessrisiken» verbunden gewesen.
Kommentiert am 07-Jun-07 um 12:14 pm | Permalink