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Internet als Wahlkampfthema

von Reto Hartinger

Der Tagesanzeiger hat das Internet als Wahlkampfthema entdeckt und dazu noch eine Möglichkeit zur Blocherschelte gefunden: Blocher verärgert die Internetbranche. Aha – wer ist die Internetbranche? Ebays Karin Schwab meint “Wir sehen uns eines enormen Risikos ausgesetzt, wenn wir nicht wissen, woran wir sind”. Gemeint ist die von meinem persönlichen Freund, Prof. Dr. Christian Schwarzenegger (ja tatsächlich Verwandt mit dem Gouverneur) ausgeheckte Starfnorm gegen Rassismus, Pornografie, Glücksspiel und Gewalt im Internet. Diese nimmt Provider, Hoster und Suchmaschinen in die Pflicht. Diese sollen proaktiv tätig sein und quasi dazu verdammt werden, den Strafbehörden Arbeit bei der Ermittlung und Verfolgung dieser Delikte abzunehmen, weil sie Ueberwachungs- und Meldepflichten bekämen. Quasi eine Privatisierung der Strafermittlung. Plötzlich sollen Hoster entscheiden was harte Pronografie oder Rechtsextremismus ist und eine Zugangssperre und eine Beschlagnahmung vornehmen (Eigentlich Sache des KOBIT, des Ermittlungsorganes des Bundes). Zudem wird verlangt, dass die Hoster und Provider ihre Kunden anzeigen. Tja und wenn sich schlussendlich herausstellt, dass das nicht rechtens war, wird der Hoster bzw. Provider schadenersatzpflichtig.

Die Internetbranche wehrt sich gegen eine unsinnige Gesetzesnorm
Dass sich die Internetbranche für das vorgeschlagene Gesetz ausspricht, ist Wunschdenken. Der Branchenverband SIMSA hat 2005 eine Projektgruppe unter der Führung von Rechtsanwalt Dr. Rolf Auf der Maur zusammengestellt, welche den Sachverhalt besprochen und eine Stellungnahme zur Vernehmlassung geschrieben hat. Diese jubelt nicht über das neue Gesetz sondern schlägt vor, einige Stellen ersatzlos zu streichen und fordert Straffreiheit für Provider, Hoster und Suchmaschinenbetreiber.

Vorauseilender Gehorsam
Das umliegende Ausland hat leider eine schlechte Strafgesetzgebung, was noch lange nicht heisst, dass wir das einfach so kopieren sollen. Die Schweiz ist meist besser gefahren, hat sie die Auswirkungen voreiliger Gesetze in der Praxis der Nachbarländer beobachtet und später ein besseres Gesetz erlassen.

Oft ist es in der Schweiz so, dass sich eine Branche selbst reguliert. Wie Christian Schwarzenegger richtig feststellt, sperren heute Provider den Zugang zu rassistischen oder pornografischen Seiten von sich aus, sobald diese bekannt werden. Dazu braucht es keine Androhung vom Gesetz, das mehr Unklarheit als Klarheit schafft. Oder Christian, möchtest Du die Hoster ausbilden, was harte Pronografie und was Rassismus ist?

Bernardo Stadelmann vom Bundesamt für Justiz hat Recht: die Erfahrungen der letzten Jahre hätten gezeigt, dass «der Handlungsbedarf aus unserer Sicht nicht mehr so akut» sei und die Provider durch die jetzige Situation «nicht besonders benachteiligt» würden und schlägt vor, auf neue Strafrechtsartikel zu verzichten.

Ich befürchte, wenn es ein Gesetzt gibt, wird es nicht gut sein. Wir haben schon ein schlechtes Anti-SPAM Gesetz jetzt wollen wir nicht auch noch ein mieses Netzkriminalitätsgesetz.

Stellungnaheme der Simsa:
simsa-stellungnahme.pdf


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5 Kommentare zu “Internet als Wahlkampfthema”

  1. Schwarzenegger schrieb:

    Lieber Reto,
    Deinen Blog-Eintrag kann man nicht so stehen lassen. Die Meldung des Tages-Anzeigers wurde veranlasst von einer Motion der CVP, die vom Bundesrat bis 2008 einen Gesetzesvorschlag zur Provider-Verantwortlichkeit verlangt (wie es schon die Motion von Ständerat Pfisterer 2001 verlangte). Verwaltungsintern findet eine Ämterkonsultation statt, und der Bundesrat muss in Bälde entscheiden, wie er in dieser Sache fortfahren will.
    Man liest allenthalben und auch bei Dir, dass die Expertenkommission Netzwerkkriminalität mit ihrem Revisionsentwurf von 2003 einen Denunziantenartikel in das StGB einführen wolle, dass die Host-Provider als Privatpolizisten missbraucht werden sollen usw.
    Das Gegenteil ist richtig: Angenommen ein Content wird ohne Wissen des Host-Providers auf einen seiner Webserver geladen. Eine Strafbarkeit ist zunächst mangels Vorsatzes zu verneinen. Wird nun diesem Host-Provider aber von einem beliebigen Dritten mitgeteilt, auf seinem Server sei z.B. verbotene Pornographie oder eine Gewaltdarstellung i.S.v. Art. 135 StGB abgelegt, ändert sich die Beurteilungsgrundlage. Im europäischen Umland müsste der Host-Provider den Zugang zu diesen Informationen sofort sperren, weil er andernfalls mindestens als Gehilfe zur Rechenschaft gezogen würde. Nicht so nach dem Schweizer Vorentwurf. Hier müsste er diese Mitteilung des Dritten nur an die Strafverfolgungsbehörden weiterleiten und wäre dadurch vor einer strafrechtlichen Verfolgung sicher. Die Prüfung, ob die Informationen auf dem Webserver tatsächlich strafrechtlich relevant sind, müsste die Strafverfolgungsbehörde abklären. Erst wenn der Host-Provider von dieser die Meldung bekommt, die Informationen seien strafrechtlich relevant, entstünde eine Sperrverpflichtung bzw. eine strafrechtliche Mitverantwortung, falls er es nicht tut.
    Die Weiterleitungspflicht (nicht zu verwechseln mit einer Denunziationspflicht) schützt also die Host-Provider, überträgt die Pflicht zur Prüfung der strafrechtlichen Relevanz auf die staatlichen Strafverfolgungsbehörden (wo die Pflicht auch hingehört) und stellt einen rechtssicheren Zustand her.
    Zusätzlich wird die Straflosigkeit des Access-Providers im Vorentwurf explizit festgehalten.
    Wenn verschiedene Providerverbände im Sinne einer Maximallösung eine völlige Freistellung des Host-Providers verlangen und den ausgewogenen Vorentwurf aus diesem Grund ablehnen, dürfen sie sich nicht wundern, wenn sich plötzlich die gegenteilige Lösung durchsetzen wird (d.h. Pflicht des Host-Providers zur prokativen Überwachung seiner Webserver, strafrechtliche Verantwortlichkeit der Access-Provider, Sperrverfügungen zur Sperrung illegaler Inhalte auf ausländischen Servern usw., siehe Motion Schweiger).
    Tanti Saluti
    Prof. Dr. Christian Schwarzenegger

  2. Reto Hartinger schrieb:

    Ich war in der SIMSA-Gruppe, welche die Stellungnahme vorbereitet hat – wenigstens damals scheint mir, dass man eine Ueberwachungsinfrastruktur hätte aufbauen müssen. Ist etwas am Entwurf geändert worden. Es gab anscheinend letztes Jahr die letzte Aussprache zwischen Hostern und dem Bundesamt für Justiz.

    Rolf Auf der Maur ist federführend für die SIMSA – Rolf kannst Du Stellung nehmen?

  3. Magnus Becker-Pressespiegel gegen sexuelle Gewalt 38/07: » Magnus Becker, Pressespiegel, gegen sexuelle Gewalt, Porno, Google schrieb:

    [...] blog.internet-briefing.ch ff. (… gegen Rassismus, Pornografie, Glücksspiel und Gewalt im Internet. Diese nimmt Provider, Hoster und Suchmaschinen in die Pflicht. …) [...]

  4. WINKELRIED.INFO » SRG missbraucht Monopolstellung für eigene politische Zwecke schrieb:

    [...] zu streichen und fordert Straffreiheit für Provider, Hoster und Suchmaschinenbetreiber. (Quelle)Die EU leht die Providerhaftung ab Der Gerichtshof der Europäischen Kommission erklärt [...]

  5. girl schrieb:

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