E-Commerce: Klare Regelung bzgl. Versandkosten in Deutschland
Der Bundesgerichtshof in Deutschland schafft Klarheit: Kosten für Versand und weitere anfallende Kosten dürfen nicht mehr in den AGBs oder dem Service-Bereich versteckt werden, sondern müssen für den Käufer leicht aufzufinden sein. Es genügt dabei, so die Bundesrichter, dass diese Kosten auf Folgeseiten wie z.B. dem Warenkorb einfach sichtbar deklariert werden. Eine Publikation unmittelbar neben dem Produkt ist nicht nötig.
Das Urteil war mit Spannung erwartet worden, führten doch unklare Regelungen in der Vergangenheit zu zahlreichen – auch missbräuchlichen – Abmahnwellen in Deutschland.
Deutschland hat damit in diesem Bereich eine klare Regelung für den Onlinehandel.
(via Spiegel Online / Crossposting von carpathia: e-business.blog)



Beat Z'graggen schrieb:
Ich habe das Urteil völlig anders verstanden. Hier meine Zusammenfassung:
http://news.worldsites-schweiz.ch/bundesgerichtsentscheid-versandkosten-berechnung-muss-vor-bestellabschluss-erfolgen.htm
Eine Deklaration erst im Warenkorb reicht eben nicht aus.
Kommentiert am 05-Okt-07 um 1:15 pm | Permalink
Thomas Lang schrieb:
Beat hat natürlich absolut Recht – danke für den Hinweis. Eine Deklaration im Warenkorb reicht nicht aus – Post wurde angepasst.
Kommentiert am 05-Okt-07 um 1:33 pm | Permalink