Haben wirs schön – keine Forenhaftung, keine Abmahnerei
Ich skype gerade mit einem Deutschen – er klagt mir, dass ihm in Deutschland viele Steine in den Weg gelegt werden – es schwer ist, eine Firma zu betreiben.
Das sind seine Gründe:
abmahnungen, gewerbesteuer, die urteile über forenhaftung z.b. – es gibt gerichte in deutschland, die entschieden haben, dass die meinung der benutzer autom. der meinung der betreiber entspricht, auch wenn dieser sich davon distanziert. das hat zur folge dass man sofort und in vollem umfang für die beiträge der benutzer verantwortlich ist auch wenn man diese nach kenntnisnahme löscht (am LG Hamburg). “Derjenige, der eine solche Gefahrenquelle betreibe, sei einer verschärften Haftung unterworfen. das ist schon fast wieder lustig. forum = gefahrenquelle. solche dinge machens einem z.b. schwer hierzulande bzw den rechtsanwälten einfach
Jezt erwägt er, eine GmbH in der Schweiz zu betreiben.
ich hatte mich schonmal spaßeshalber erkundigt wie und ob das auch in der schweiz ginge. allerdings weiß ich da noch nicht genau was das deutsche finanzamt daraus macht. das wäre klasse. das stammkapital ist in CH auch geringer als in DE. außerdem könnte man sich so evtl. die nicht unerhebliche gewerbesteuer sparen. irgendein haken wird aber wahrscheinlich schon dabei sein, sonst würde es ja jeder machen
Dem Mann kan wohl geholfen werden. Aber was sind die Konsequenzen, wo liegen die Probleme? Seine Geschäftstätigkeit ist halt doch vorwiegend in Deutschland.



Joel Janser schrieb:
Einige Tipps für unsere deutschen Freunde:
– Jede Website braucht ein Impressum, auch eine kleine Hallo Welt-Seite. Im §6 des Teledienstgesetzes sind die notwendigen Angaben. Ansonsten droht eine kostenpflichtige Abmahnung.
– Keine Links auf externe Seiten setzen, man haftet für illegale Inhalte von verlinkten Seiten auch wenn man sich davon ausdrücklich (in einem Disclaimer) distanziert.
– Falls man ein Erotik-Angebot machen möchte, muss eine *persönliche* Alters-Kontrolle gemacht werden. Einfache Eingabe einer Ausweis oder Kreditkarten-Nummer genügt nicht. Das Alter kann auch mit dem Post-Indent-Verfahren auf einem Post-Schalter bestätigt werden. Dem Jugendschutz geht es dabei primär darum, solche Angebote ganz zu unterbinden und die Industrie kaputt zu machen. Die Jugend surft weiter auf YouP***.com. Auch bei legalen Erotik-Angeboten braucht man einen Jugendschutz-Beauftragter welcher das Angebot unter die Lupe nimmt.
– Etwas speziell im Wettbewerbsrecht ist, dass man Leute abmahnen kann welche keine Rechte von einem verletzen. Verletzt man also irgendwelche Rechter dritter (z.B. Songtexte auf Seiten, Musik, etc.) kann nicht nur Sony einen kostenpflichtig abmahnen, sondern praktisch jeder..
– Keine sonstigen Inhalte welche die Jugend gefähren könnten (Computer-Spiele, Texte, Bilder, Videos, etc.)
– Keine Kommunikationsmöglichkeiten wie Forum, Gästebuch, etc. da man für die Inhalte haftbar gemacht werden könnte.
– Keine Kommunikationsmöglichkeiten wie Videochat, Chat, etc. da dadurch Jugendliche belästigt werden könnten und man dadurch mit dem Jugendschutz in Konflikt geraten könnte.
– Bei Software-Downloads muss man auch etwas aufpassen (z.B. keine DVD-Ripping-Software, keine Hacker-Tools auch wenn man diese zur Überprüfung der Sicherheit des eigenen Servers nutzt)
–
Deshalb meine Empfehlung:
Stellt eine leere Seite mit einem Impressum ins Netz, achtet darauf dass das Impressum vollständig ist (sonst droht eine Abmahnung). Wenn ihr mit der Seite Geld verdienen möchtet, müsst ihr sie gut von anderen Seiten verlinken und AdSense-Anzeigen einbauen.
Wenn ihr AdSense anzeigen einbaut, achtet darauf, dass ihr einen Gewerbeschein besitzt sowie die angezeigten Anzeigen stets überprüft (damit keine Wettbewerbsrechtlichen Probleme auftauchen).
Die Gründung einer ausländischen Firma (z.B Englische Ltd für EUR 1, oder Schweizer GmbH, ..) erspart euch vielleicht einige Abmahnungen, aber dennoch seit ihr rechtlich damit nicht vollständig abgesichert.
Kommentiert am 26-Okt-07 um 11:47 am | Permalink
Alex schrieb:
Hallo Joel Janser,
danke für Deine Infos für die deutschen Freunde!
Habe gerade eine Abmahnung am Hals und möchte D fluchtartig verlassen…am liebsten in die Schweiz, da leben gute Leute!
Leider sind Abmahnungen von D in die Schweiz auch möglich. Nur gibt es Informationen oder Erfahrungen was daraus geworden ist wenn abgemahnt wurde? Wenn ein deutsches Gericht den Schweizer Gewerbetreibenden der auch in D seine Ware übers Internet verkauft, verurteilt, dann wäre interessant zu wissen wie das deutsche Gericht dieses Urteil in der Schweiz durchsetzt… Kommt der Gerichtsvollzieher dann nach Bern oder Genf…grins? Gibt es da Hinweise oder Erfahrungswerte was da bis heute passiert ist?
Was ist wenn die Firma in der Schweiz lediglich eine Präsenz hat und der Hauptsitz mit Geschäftsführung in Bangkok sitzt, was machen die dann in der Schweiz und was machen die Deutschen mit Ihrem Urteil?
Viele Fragen, aber vielleicht hast Du ein paar Antworten bzw. jemand weis was darüber…
Gruß aus Oberbayern – Alex
Kommentiert am 05-Dez-07 um 10:19 pm | Permalink
Reto Hartinger schrieb:
Hm – meines Wissens muss ein Rechtsanspruch für gelieferte Ware hier in der Schweiz erstritten werden – am Ort des Wohnsitzes des Käufers. Ich kenne aber eine Schweizer Firma die einen Sitz in Deutschland hatte. Die haben eine Abmahnung wegen Nutzung einer com Adresse mit dem gleichen Namen wie die Deutsche Firma (und übrigens der Schweizer Firma auch) bekommen. Sie haben das Verfahren verloren – das hat eine Stange Geld gekostet. (Eine com Adresse wirke in der ganzen Welt also auch in Deutschland). Wäre die Firma nur in der Schweiz, hätte das Deutsche Gericht wohl keine Wirkung erzielt – d.h. hätte das Recht nicht durchsetzen können.
Kommentiert am 05-Dez-07 um 10:53 pm | Permalink
Joel Janser schrieb:
Ohne .de Domain ist die Chance extrem gering eine Abmahnung zu bekommen. Das liegt daran, dass dich nicht deine Kunden abmahnen, sondern Organisationen welche sich darauf spezialisiert haben.
Solche Firmen suchen sich 100 Deutsche Seiten raus welche z.B. kein Impressum haben (§6 Teledienstgesetz). Verschicken 100 Abmahnungen à 100 EUR. Das sind 10′000 EUR in einer Woche :o.
Ich interessiere mich auch für deine Frage, aber ich weiss auch keine direkte Antwort.
**Ich bin kein Rechtsexperte, aber hier mal meine Meinung:**
Geh nach Holland und Kiff eins, du handelst gegen Deutsches Recht aber da der Ort der Handlung in Holland ist wirst du nicht verklagt.
Wenn du von der Schweiz aus nach D lieferst, zieht nach Ansicht der Deutschen das Deutsche Recht. Aber ausserhalb von D interessiert das Deutsche Recht niemanden.
Der Vollziehungsbeamte müsste ein Rechtshilfegesuch an die Schweiz stellen um dich nach Deutschland vor ein Gericht zu zerren. Aber bei solchen bagatelldelikten ist das alles *sehr unrealistisch* und es ist mir kein Fall bekannt bei dem sowas passiert ist.
Ich höre sehr selten von deutschen Abmahnungen an Schweizer. Wenn du nach Schweizer Recht legal handelst kannst du sie ignorieren.
Kommentiert am 06-Dez-07 um 12:15 am | Permalink
ThomasKolb schrieb:
Dieser Kommentar ist ohne Gewähr:
Alex: Ich nehme an (immernoch reine Meinung) dass eine Filiale in Deutschland ausreicht, um daraus einen eindeutigen Vertragsschluss nach .de-Recht abzuleiten (klingt zumindest logisch).
Ich drösel mal auf.
1. Kaufvertrag z.B. im Onlineshop.
Hier ist (eigentlich immer) in den AGB der Gerichtsstand des Anbieters (der Firma) klar festgelegt. Soweit nicht angefochten gilt dieser.
2. Presserechtliches
V.i.s.d.P ist ebenfalls im Impressum geregelt – damit auch der Gerichtsstand.
3. Domainrecht, grenzübergreifendes.
Meine Erfahrung: Ganz wild und diffus!
Das einzige, was klar ist, sind Marken-Rechte, die geografisch und auch Branchen bezogen klar festgelegt sind.
Der Markeninhaber gewinnt (m.E nach) an sich immer — wobei es sicher zu Überschneidungen kommen kann.
Ein Firmenname alleine reicht (nach meinem Verstädnis) NICHT aus, um einen internationalen Anspruch geltend zu machen… bzw lange nicht klar und eindeutig.
Ich weiss nicht, wie das in der Schweiz ist, aber in D-Land ist eine juristische Person (GmbH z.B) immer im jeweiligen Kammerbezirk für eine jeweilige Branche registriert.
Es kann also sher wohl zur mehrfachen Verwendung des selben Namens kommen – völlig legal.
(Ein Grund mehr, erstmal den Domainchecker anzuwerfen, bevor man zum Amtsgericht geht bzw zum Notar).
Der Domain-Registrar sagt: first come, first served und hält sich raus..
Manch ein Anwalt oder Geschäfts”freund” sagt: “den hauen wir da raus! Den Namen schnappen wir uns”.
Womit wir bei der alten Weisheit wären:
———————————————–
Auf hoher See und vor Gericht bist Du allein in Gottes Hand!
———————————————–
Plz keep in Mind:
Eine Abmahnung ist — wie auch ein Mahnbescheid oder auch die Beitreibung in der Schweiz — NICHT GERICHTLICH BESTÄTIGT!
Nicht selten reine Einschüchterung oder — wie erwähnt — dubiose Erwerbsquelle für manche.
Ebenfalls nicht selten: übertrieben hoch sprich: unangemessen und damit eventuell wieder anfechtbar.
Joel: von ner Abmahnung im 3stelligen Bereich hab ich wiederum noch nichts mitbekommen.
Dafür jedoch die Posse der vollkommen überzogenen Forderung.
Rein mathematisch konnte es gar nicht sein, dass die Firma X der Firma Y wegen (angeblich) unlauterem Wettbewerb Umsatzeinbußen größer dem Jahresumsatz bescherte… Da war wohl die Gier (Stichwort Streitwert) größer als der Verstand bzw Aufwand zur echten Recherche.
Diese Abmahnung wurde — sogar ohne Anwalt — einfach als “Vollkommen überzogen, kann gar nicht sein” schriftlich abgeschmettert. Inklusive dem “ich werde mich an die Anwaltskammer wenden”.
Mein Rat an alle Schweizer, die diese hässliche Seite des deutschen Papiertigers im Briefkasten haben — und wo ignorieren nicht weiter hilft:
Den Anwalt einschalten und vor allem eines ganz erheblich in Frage stellen: Gerichtsstand Deutschland und damit generell deutsches Recht. Das wäre dann sozuagen die Meta-Ebene, noch bevor es überhaupt um den Inhalt (zur Sache) ginge…
Schöne Grüße nach Süden (diesseits und jenseits der Abmahnungsgrenze)!
Kommentiert am 06-Dez-07 um 7:23 pm | Permalink
Alex schrieb:
Hallo liebe Freunde, zuerst mal DANKE für Eure Hinweise.
Ich habe nunmehr auch etwas recheriert.
1. Wenn ein Unternehmer einen Firmensitz in der Schweiz begründet, dann hat die Firma ihre Betriebsstätte in der Schweiz. Folglich ist in den AGB´s und Impressum auch die Schweizer Adresse nach Schweizer Recht anzugeben.
2. Jedoch verkauft das Unternehmen über einen Internet-Shop auch in den europäischen Markt, sprich somit auch nach Deutschland, dann besteht die Verpflichtung z.B. die wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen z.B. Deutschlands zu beachten. U.a. ist die gültige Widerrufsbelehrung Deutschlands dem Kunden mitzuteilen bzw. im Internet-Shop anzugeben!
3. Ist diese Widerrufsbelehrung fehlerhaft und ein berechtigter (!) Konkurrent fühlt sich wettbewerbswidrig behandelt, so kann er über einen Anwalt eine Abmahnung lostreten.
- Hier die wichtige Frage… gibt es Schweizer Firmen die hier bereits Erfahrungen haben, insb. wettbewerbsmässige Abmahnungen aus Deutschland erhalten haben?
4. Da jedoch der Sitz des Unternehmens ausschließlich in der Schweiz ist, wird der Abgemahnte und schweizer Firmeninhaber darüber wohl nur müde lächeln. Denn der Anwalt wird sicherlich viel Aufwand haben seine Honorarkosten für diese Abmahnung einzutreiben…grins.
5. Selbst wenn der deutsche Anwalt ein Urteil in Deutschland erwirkt, so wäre interessant zu wissen, ob der dieses Urteil in der Schweiz überhaupt vollstrecken lassen kann… oder einfacher gefragt: Machen die Schweizer da überhaupt mit? Gibt es da Erfahrungen u.a. bezüglich des Lugano-Übereinkommen mit der Schweiz?
5. Der Schweizer Unternehmer kann z.B. bestehende de – Domains jederzeit vom Inhaber anmieten… da sehe ich die geringsten Probleme.
6. Auch der steuerliche Aspekt wäre interessant zu beleuchten.
Also, viele Informationen und Fragen. Aber nach meiner Meinung nach wäre diese ganze Geschichte fast eine Geschäftsidee ” Deutsche Shop-Betreiber flüchten in die Schweiz ” – Ratgeber für deutsche Shop-Betreiber in der Schweiz….grins.
Viele Grüße dem Land der Abmahn-Kultur
Kommentiert am 06-Dez-07 um 8:15 pm | Permalink
ThomasKolb schrieb:
Gut, Alex!
ich schliesse mich der Frage an, in wie fern EU-Harmonisierung bzw EU-Rechtsbeihilfe via Abkommen auf die Schweiz anzuwenden sind?
Da heute hier “chat-Tag” ist und die Spalte mit den “letzen Kommentaren” viel zu kurz wird:
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Kann man da nicht in langfristiger einen VIRTUELLEN KANTON einrichten?
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Als idealen Firmen- und Serverstandort?
Ohne den Stress des physischen Zügelns und vor allem ganz ohne den Beigeschmack der “Horden von Deutschländern, die ins gelobte Land einfallen”…
“Second Schweiz” mit echtem Franken statt L$ und ohne Abmahnung? *grins*
Auch wenn es übertrieben ist — im Kern ist da was dran (an der Geschäftsidee).
Denn: der Bedarf ist da und sicher Geschäft zu machen.
Kommentiert am 06-Dez-07 um 8:37 pm | Permalink
Reto Hartinger schrieb:
Wir kennen ja den Begriff reduit aus der Kriegszeit. Da hätte sich die Schweizer Armee in die Berge zurückgezogen und nur die Inner- bzw die Urschweiz gehalten.
Europa hat sich befriedet und vereint – ja bis auf eine Ausnahme die Schweiz (ja sie ist untereinander zerstritten seit sie gemerkt hat was Politikinszenierung ist) und hat sich nicht vereint. Aber da wo einst das Reduit angesagt war – genau dort in den Bergn, in den Bunkern der Armee – haben wir jetzt die angesprochene Second Schweiz gemacht. Risige Backup und Serverfarmen. Dein Konzept gibt es. Die Deutschen dürfen also in die Schweiz einfallen, aber diesmal nicht die Randschweiz, sondern den Serverplatz in der Urschweiz besetzen.
:-)
Kommentiert am 06-Dez-07 um 8:47 pm | Permalink
Alex schrieb:
Hallo Thomas Kolb,
super, so war es gemeint…ein virtueller Kanton! Oder noch einfacher….eine Postanschrift und das wars…grins. Nur diese Präsenz / Postkasten der muss schon sein. Wenn doch mal Post vom Anwalt kommt.
Die Schweiz hat sicher auch ein Impressum gesetzlich vorgeschrieben, und da reicht sicher nicht nur die Email-Adresse – oder?
Die Deutschen Horden müssen ja nicht unbedingt gleich einfallen, da habe ich großes Verständnis, dass das nicht unbedingt erwünscht ist. Aber es sollte trotzdem für die Schweiz was dabei rausspringen. Umsonst ist der Tod und der kostet das Leben!
Macht Spaß mit Euch. Gruß Alex
Kommentiert am 06-Dez-07 um 9:04 pm | Permalink
Joel Janser schrieb:
Alex,
Die Schweiz hat, Gott sei Dank, keine Impressumspflicht. Nicht mal E-Mail-Adresse musst du angeben. Du kannst dir also ohne rechtliche Probleme eine anonyme .com Domain besorgen. (Du kannst auch von D aus anonyme .com Domains bestellen, aber verstösst leider gegen das Teledienstgesetz wenn du kein Impressum hast)
Für .ch-Domains musst du natürlich deine Adresse bei Switch hinterlassen, diese ist per WHOIS abrufbar. Die Adresse muss nicht auf der Website plaziert werden.
Gruess,
Joel
Kommentiert am 06-Dez-07 um 9:21 pm | Permalink
Alex schrieb:
Joel,
keine Impressumspflicht, dass ist interessant! Da ist die Schweiz wirklich sehr großzügig. Vielleicht auch, weil nicht jeder gleich seinen Anwalt zuckt. Ich habe eine .ch und die werde ich mit meinen .de`s verlinken. Und ich werde ein Impressum angeben. Natürlich mit Firmennamen, Adresse und email-Adresse, sowie mail-adresse alles in der schönen Schweiz. Damit mich der deutsche Anwalt auch findet…grins.
Interessant ist noch die Frage ob eine von einem Schweizer Unternehmer in Deutschland gemietete Homepage für den Vermieter einem Deutschen (Inhaber der .de-Domain) zum Problem werden kann, wenn der deutsche Anwalt den Schweizer Unternehmer nicht packen kann. Vielleicht kommt der Anwalt dann auf die Idee und hält sich an den Domain-Inhaber?
Ich denke etwas sehr weit, aber es soll ja alles seine Richtigkeit haben und andere Leute vor Fehlern bewahren.
Schönen Abend Euch allen – Alex
Kommentiert am 06-Dez-07 um 9:49 pm | Permalink
Thomas schrieb:
@Alex: So ein Tod ist nicht wirklich kostenlos… mit Bestattung und drumrum kommt da einiges zusammen.
Selbst Liegegebühr muss berappt werden. Abartig abstrakt irgendwie…
Zu Deiner Frage mein Senf: Ja – wird er recht wahrscheinlich. Bzw WÜRDE, so es denn was zu beanstanden gibt. Die Whois-Abfrage ist doch wesentlich naheliegender als ein extern schwer nachvollziehbares Mietverhältnis. Der Domaininhaber wird um die Haftung kaum herum kommen…
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Ich könnte es ja verstehen, wenn der schweizer Blick auf’s nördliche Nachbarland befremdet bis kopfschüttelnd ist. (siehe Eingangsposting). Zumal man von so gut wie jedem speziell Geschichten aus dem Abmahnungsbereich bestätigt bekommt, der lange genug im Business ist. (direkt oder indirekt).
(Joel, das geht nicht gegen Dich)
Ich möchte jedoch hier wirklich klar und deutlich sagen, dass vieles sehr wohl geht!
Man kann selbstverständlich im .de Land Communities aufbauen und auch erhalten.
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Dazu braucht man eben Kommunikationsmöglichkeiten wie Foren und Chats.
Was wichtig ist, ist ne gute und vor allem wachsame Crew an Mods (nebst den Formalitäten)!
Die sollte man ohnehin haben und nicht nur aus Angst vor der Abmahnung… sondern damit die ganze Community nicht unter ein paar wenigen Schwachmaten leidet. (außerdem macht es dann mehr Spaß.. vorausgesetzt das interne Klima ist besser als bei der X-Plattform, die man nicht zitieren darf *hüstel*)
Man kann natürlich extern verlinken.
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SEO-technisch macht das Sinn (zumindest auf Hubs zu verlinken). Für den User und seinen Informationshunger allemal.
Links setzt man doch nicht zufällig und wahllos – erst recht nicht auf illegales, jugendgefährdendes oder volksverhetzendes.
Und man kann auch mit Adult-Sachen seine Kohle machen.
Die Verifikation empfiehlt sich allein schon vom Geschäftsmodell her. (wer’s braucht und entweder schon abgestumpft genug ist oder es werden will… *Schulterzuck*)
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Reto, Réduit (National) ist mir ein Begriff (durchaus kein negativ belegter). Wobei ich einen gewissen Faible für Fortifikationen habe… speziell richtig alte Reduits, Zitadellen, Burgen… und für Widerstand.
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Wenn die Schlacht tobt und die vorgelagerten Einrichtungen gefallen sind, sucht man den Schutz im Reduit.
Die Schlacht tobt in diesem Lande gewissermaßen. Weil es viel zu einfach ist, mit Papier zu schiessen!
(Jedoch ist das sicher kein rein deutsches Problem.)
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Die §§getränken Schreiben sind die Feuerwaffen und
die Juristen die Söldner unserer Zeit.
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Fluchtartig das Land wegen der Abmahnwelle verlassen macht wenig Sinn. (Dann schon eher aus fiskalischen oder persönlichen Gründen). Zumal man als Deutscher in der Schweiz wohl ewiger Ausländer sein wird… der (Aus)Sprache wegen.
Viel mehr Sinn macht es, voneinander zu lernen. Und Fehler zu vermeiden…
Und ein Fehler ist es, sich den Markt der 82 Millionen entgehen zu lassen — aus Angst.
Auch wenn es wahrscheinlich mehr Vollidioten — sorry — Superbrains hier gibt, als Einwohner in der Schweiz. Und man auch als Landsmann aus dem Kopfschütteln (oder Fremdschämen) manchmal nur schwer heraus kommt…
So I want to print in huge friendly (an pink) Letters:
DON’T PANIK!
PS: geheim — nicht alle Deutschen sind arrogant ;-)
Kommentiert am 07-Dez-07 um 5:09 am | Permalink
Thomas schrieb:
Reto — hast Du mehr Futter (Links) zur “second Schweiz”?
Kingt sehr interessant…
Kommentiert am 07-Dez-07 um 5:13 am | Permalink
Reto Hartinger schrieb:
schau Dir das mal an:
http://www.swissvault.ch/sv/index/?lang=de
Kommentiert am 07-Dez-07 um 9:45 am | Permalink
Reto Hartinger schrieb:
Jungs – jetzt wirds noch deftiger und weltfremder im grossen Kanton.
Blogger müssen die Kommentare vorher genehmigen:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/100223/from/atom10
Kommentiert am 07-Dez-07 um 2:16 pm | Permalink
ThomasKolb schrieb:
Nicht:
Blogger MÜSSEN die Kommentare vorher genehmigen…
Sondern:
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Das LG Hamburg hat in erster Instanz (mal wieder) eine massiv an der praktikablen Realität vorbei gehende Einstweilige bestätigt…
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Letzer Satz im Heise-Artikel
“Niggemeier wartet nun auf die schriftliche Urteilsbegründung, will aber auf jeden Fall Berufung beim Oberlandesgericht einlegen, sodass das Urteil vorerst nicht rechtskräftig wird ”
—
Neeeiiiiin…
Nicht diese Geschichte…
Nicht auch noch der Niggemeier…
Ich beisse jetzt erstmal in den Stahl meiner Slim-Tastatur, recherchier und telefonier im Lauf des Tages ein weing und überleg mir dann eine “etwas angereicherte” Fortsetzung dieses Kommentars…
Denn diese Sache ist eine ganz spezielle Geschichte mit speziellem Background und speziellen Blüten…
Kommentiert am 07-Dez-07 um 3:44 pm | Permalink
Dr. Hauck schrieb:
Sehr geehrter Herr Hartinger
Ich bin im Internet auf Ihren Beitrag über die Probleme ihres deutschen Freundes gestossen.
So wie ich das Anliegen Ihres Freundes verstehe, erwägt er, den Sitz seines Unternehmens von Deutschland in die Schweiz zu verlegen, weil er sich hier ein unternehmerfreundlicheres Klima erhofft.
Wir sind eine der führenden Wirtschaftskanzleien im Raum Basel/Schweiz und sind aufgrund unserer Grösse (16 Anwälte, darunter auch zwei deutsche Rechtsanwälte) in allen Rechtsbereichen kompetent besetzt. Gerne würden wir Ihren Freund bei einer möglich Sitzverlegung in die Schweiz unterstützen. Wir würden uns daher freuen, wenn Sie Ihrem Freund die Adresse unserer Homepage http://www.crplaw.ch weiterleiten würden. Bei Interesse kann er sehr gerne Kontakt zu uns aufnehmen.
Mit freundlichen Grüssen
Dr. Bernd Hauck
Advokat (CH) und Rechtsanwalt (D)
Kommentiert am 15-Jan-08 um 5:09 pm | Permalink