Second Life vor Gericht: Werden tausende Nutzer bestraft?
Second Life ist ein interessantes Experimentierfeld für die seriöse Juristerei. Ein paar Beispiele von den Rechtsdilemmas die ich gefunden habe:
Steuerhinterziehung
In Second Life kann jeder weltweit virtuelle Waren mit der privaten Währung Linden Dollar handeln. Eine schöne neue grenzenlose Welt. Ohne Finanzamt oder Grenzbeamten. Ungeachtet unserere nationalen Herkunft sind wir alle gleich. Wir haben alle die gleichen Rechte – doch welche eigentlich? Muss ich Steuern zahlen auf Umsätze in Second Life? Wie werden Linden Dollar bilanziert? Das Finanzamt erkennt die “Währung” jedoch noch nicht an. Dabei können 5% der Second Life Nutzer von Ihren Umsätzen bereits leben. Das Finanzamt wird sich bald, wenn nicht jetzt schon für deren Umsätze interessieren. Von diesem und anderen Rechtsdilemmas gibt es viele.
Ohne Impressum kein Geschäft
Wie im echten Leben kann jeder in Second Life Räumlichkeiten mieten. Doch was passiert, wenn mich ein Vermieter von seiner Insel wirft und die Miete im Voraus bezahlt wurde? Ich weiß nichtmal wer der echte Vertragspartner überhaupt war. Die Bezeichnungen der “Residents” untereinander sind juristisch nur schwer einzuschätzen. Problematisch wird es spätenstens, wenn reale Geschäfte abgeschlossen werden. Solange die Residents anonym sind (nur der Avatarname ist bekannt), weiß ich nicht, wer nach welchem Recht handelt. Man müsste zumindest wissen, aus welchem Staat derjenige kommt. Dann könnte unter Umständen ein internationales Rechtsgeschäfts ablaufen. Es fehlt eine Regelung, welches Recht angewendet werden soll. Im Moment kann man das überhaupt nicht feststellen.
Einer unserer Shopbetreiber wollte Dirndl nicht nur für Avatare anbieten, sondern auch das gleiche Modell für das reale Leben verkaufen. Rechtlich gesehen wäre das Fernabsatz im Sinne des BGB (nach Deutschem Recht). Dann müsste der Shop ein Impressum haben und eine Widerrufsbelehrung. Wie soll das gehen? Er kann im Grunde nur auf seinen Shop im Web weiterleiten. Innerhalb von Second Life reale produkte verkaufen ist nicht erlaubt. Er dürfte hier nur vorführen, aber der Vertrag müsste über eine Website geschlossen werden – mit realem Namen und realem Geld.
Bücherverkaufen ist verboten
Ein Bekannter wollte seine Bücher in Second Life verkaufen. Bestellung in SL abwickeln und per L$ bezahlen, die Lieferung sollte in real erfolgen. Doch aufgrund der Buchpreisbindung in Deutschland ist das nicht erlaubt Er war schlau und hatte die Idee die Bücher über das Ausland anzubieten. Aber dann müßte die Lieferung auch aus dem Ausland erfolgen, was zu teuer wäre. Auch ein Trick mit einem Wechselkurs einer anderen Währung wäre keine Lösung, da der Linden Dollar keinen festen Wechselkurs hat. In Deutschland darf man außerdem keine Bücher in irgendeiner anderen Währung verkaufen.
Second Life wird in absehbarer Zeit rechtlich eindeutig geklärt werden müßen. Ob vor einem Gericht, wenn zwei Avatare sich streiten oder … die Grundsatzentscheidung wird tausende Nutzer betreffen.
Mehr zum Thema: www.jurawiki.de/SecondLifeRecht



Michaela schrieb:
Nicht nur das Finanzamt erkennt Linden Dollar nicht als Währung an, sondern selbst der Betreiber Linden Lab gibt ausdrücklich in der AGB bekannt, das es sich bei Linden Dollar nicht um ein Zahlungsmittel handelt, ferner LindenLab nicht verpflichtet ist angeforderte Beträge oder Teile der Beträge in eine reale Währung zurückzutauschen.
Damit ist Linden Dollar nichts anderes als Monopolyspielgeld.
Wehe dem der bei Monopoly in der heimischen Runde noch ein Plastikhaus kauft und mit spielinterner Währung bezahlt.
Der würde ebenfalls nach oben genannter Aussage eine Steuerhinterziehung begehen. ;)
Ganz klar ist, wer das “Monopolyspielgeld” in eine reale Währung tauscht, der ist selbstverständlich auch verpflichtet darauf einen Steueranteil zu entrichten, da es sich dann um ein Geschäft zwischen LindenLab und der realen Person handelt.
Allerdigs ist in diesem Falle eine Steuerhinterziehung kaum unbemerkt umzusetzen, da in keinem Fall mit einer Barzahlung zu rechnen ist, das ausgezahlte Geld immer über ein real existierendes Bankkonto läuft.
“Dabei können 5% der Second Life Nutzer von Ihren Umsätzen bereits leben.”
Diese Aussage ist schlichtweg falsch. Von den 10 Mio angemeldeten Nutzern können vielleicht 1000 oder 1500 mit größeren Gewinnen als 300 Euro montlich rechnen. Wenn mich mein mathematisches Verständnis nicht trügt sind das weitaus weniger als 5% und von 300 Euro kann man vielleicht auf den Seychellen leben, Deutschland kann damit kaum gemeint sein.
So zumindest die statistische Quelle von LindenLab. Vielleicht stammen die 5% ja aus einer anderen Quelle.
“Wie im echten Leben kann jeder in Second Life Räumlichkeiten mieten.”
Es besteht ein Unterschied von Miete und Kauf, zumindest in der Definition des Immobilienmarktes innerhalb von Secondlife. Real wird ein Speicherplatz auf einem Server gemietet, ähnlich einer Webseite.
Was nutzt das beste Impressum wenn der Beschuldigte in den USA sitzt. Bei der Höhe der Streitwerte in denen es im Secondlife geht (in den meisten Fällen 10, 20 vielleicht 30 Euro) lohnt es sich nicht einmal einen Brief aufzusetzen.
In diesem Fall hilft wie im realen Leben nur vorbeugen, wer ein Auto ungesehen kauft und sämtlich Bedingungen im Kaufvertrag blindlinks unterschreibt hat selbst schuld. Es besteht immer die Möglichkeit vor dem kauf eines virtuellen “Grundstückes”, die realen Kontaktmöglichkeiten des Eigentümers einer Simulation anzufordern. Des weiteren werden die Vertragsbedingungen zu einem “Grundstück” in den Convenants eindeutig geregelt. Wer diese nicht versteht oder der Eigentümer dubios erscheint, der sollte auch nicht auf den Kauf eingehen. Ich gehe mal davon aus, das so viel gesunder Menschenverstand bei einem über 18 jährigen vorhanden sein sollte.
“Einer unserer Shopbetreiber wollte Dirndl nicht nur für Avatare anbieten, sondern auch das gleiche Modell für das reale Leben verkaufen. Rechtlich gesehen wäre das Fernabsatz im Sinne des BGB (nach Deutschem Recht). Dann müsste der Shop ein Impressum haben und eine Widerrufsbelehrung. Wie soll das gehen?”
Muss man ganz klar zwischen der virtuellen und realen Ware trennen. Aufgrund der einstellbaren Berechtigungen sind einem Rückgaberecht virtueller Waren Grenzen gesetzt. Hier greift aber in der Regel die Kulanz des Verkäufers. Wird die virtuelle Ware nicht ersetzt oder ausgezahlt, erhält der Verkäufer auch dank der schnellen Kommunikationsmöglichkeiten einen schlechten Ruf, der teurer zu stehen kommt als das virtuelle Produkt selbst.
Auf reale Waren müssen (zumindest für deutsche Anbieter) die Bestimmungen des BGB eingehalten werden. Ich bezweifle nur, das sich tatsächlich jemand ein reales Produkt mit Linden Dollar bezahlen läßt, da es sich wie oben beschrieben nicht um eine Währung handelt. Zumal bei einem Tausch horrende Tauschgebühren hinzu kommen, wäre es bedeutend einfacher, auf Onlinezahlungssysteme wie etwa Paypal zurückzugreifen. Welches letztendlich auch oft in dieser Form in Fragen der Nutzungsgebühr für virtuelles Land praktiziert wird. Wer sich in Linden Dollar bezahlen läßt, muss damit rechnen am Ende leer auszugehen, da wie oben schon einmal erwähnt LindenLab nicht verpflichtet ist in reales Geld einzutauschen.
Kommentiert am 03-Dez-07 um 1:29 am | Permalink
Gregor schrieb:
Jürgen Köhler schrieb:
Innerhalb von Second Life reale produkte verkaufen ist nicht erlaubt. Er dürfte hier nur vorführen, aber der Vertrag müsste über eine Website geschlossen werden – mit realem Namen und realem Geld.
Ich habe bisher keine Hinweise darauf finden könne, dass ein echt-Geschäft über SL verboten wäre. Ich schreibe über SL derzeit meine Dipl.Arbeit und wäre über jede Quelle dankbar, inder der Sachverhalt dokumentiert ist.
Ist es nicht auch so, dass man bei der Post in SL für linden Dolar eine Postkarte kauft, die dann im realen verschickt wird…?!
Antworten würden mir sehr weiterhelfen.
Kommentiert am 03-Dez-07 um 12:01 pm | Permalink
Reto Hartinger schrieb:
ich nehme einmal an, dass sich die 5 % auf die Leute bezieht, die auf Second Life etwas anbieten.
Es gibt doch einen Währungskurs. Wer bezahlt denn die LindenDollars in richtiges Geld aus? Wenn das der Fall ist, dann kann sich LindenLabs nicht hinter AGBs verstecken. Sonst könnte man ja auch in der Schweiz verbotenes Glückspiel betreiben (dies mit Chips) und einfach in den AGBs sagen, dass man die Chips nicht wirklich umzutauschen braucht – man macht es halt, muss aber nicht. Das wäre wohl ein Argument, das vor dem Richter nicht ziehen würde. Bevor der Handel in Second Life und mit Linden Dollars wirklich substantiell wird, geht das Ding wohl ein. Aber das Gedankenspiel finde ich spannend. Es könnte ja sein, dass sich ein virtueller Raum tatsächlich durchsetzt und eine quasi Schattenwirtschaft entsteht. Wir kennen ja in der Schweiz auch die Kunstwährung WIR (Die im Jahre 1934 entstandene Bank bietet eine WIR-Verrechnung als bargeldloser Zahlungsverkehr unter den Teilnehmern an – http://de.wikipedia.org/wiki/WIR_Bank). Wie muss die bilanziert werden? Die hat doch auch ziemlich grossen Anteil vor allem in der Bauwirtschaft.
Kommentiert am 03-Dez-07 um 12:21 pm | Permalink
Michaela schrieb:
“Innerhalb von Second Life reale produkte verkaufen ist nicht erlaubt. Er dürfte hier nur vorführen, aber der Vertrag müsste über eine Website geschlossen werden – mit realem Namen und realem Geld.”
Nein ganz im Gegenteil, es ist sogar vom Betreiber LindenLab gewünscht und in Planung, von dem Image Onlinespiel abzukommen und in Richtung eines Web3D zu gehen. Davon ist man noch ein gutes Stück von ab, aber der Weg hin zum VR als zukünftiges Internet ist meiner Meinung nach unumgänglich, ob es dann den Namen Secondlife trägt oder nicht, sei mal dahin gestellt.
“Bevor der Handel in Second Life und mit Linden Dollars wirklich substantiell wird, geht das Ding wohl ein. Aber das Gedankenspiel finde ich spannend. Es könnte ja sein, dass sich ein virtueller Raum tatsächlich durchsetzt und eine quasi Schattenwirtschaft entsteht.”
Eine Schattenwirtschaft ist zum jetzigen Zeitpunkt und auch zukünftig nicht möglich, es sei denn diese erfolgt in einer kostenfreien Form, wobei man dann nicht mehr von Wirtschaft sprechen kann.
Jede Art von Zahlungsverkehr von und nach Secondlife läuft zwangsläufig immer über ein reales Bankensystem. Da etwas vertuschen zu wollen dürfte ein wenig schwerfallen. Das ist mit Steuerhinterziehung und Schwarzarbeit der Realität nicht vergleichbar, die soweit ich weiß ausschließlich Bar bezahlt wird.
Ich gebe Ihnen aber recht in der Annahme das zukünftig vermutlich eine virtuelle Währung keinen großen Erfolg haben wird, sondern Zahlungen eher wie im altbekannten Rahmen per Onlinebanking wie etwa Paypal verlaufen werden. Da es dann mit großer Wahrscheinlichkeit auch um größere Beträge gehen wird als um ein paar virtuelle Cent, werden die Vertragspartner auch gut beraten sein Verträge schriftlich und mit Widerrufsrecht außerhalb der VR abzuschließen.
Der einzige Vorteil den eine virtuelle Währung derzeit hätte, wäre ein global einheitliches Zahlungssystem.
Was aber tatsächlich problematisch ist, ist die rechtliche Lage innerhalb einer VR, während in muslimischen Staaten Ehebrecher gesteinigt werden, kostet es in der “westlichen” Welt nur etwas Geld für den Scheidungsanwalt. Was wiederum bedeutet, das nationales Recht innerhalb einer VR nicht in jedem Fall greifen kann. Ebenso wenig können die AGBs des Betreibers auf alle rechtlichen Wünsche der Teilnehmerstaaten eingehen. LindenLab muss also etwas schaffen, was bisher noch nicht einmal der UNO realistisch betrachtet gelungen ist. Zur Schaffung eines internationalen Rechtssystems für globale Märkte besteht sicherlich noch Handlungsbedarf, aber auch daran wird kein Weg vorbeiführen. Der Stein der Globalisierung ist im Rollen, nun ist die internationale Staatengemeinschaft gefragt, wie man damit umgeht und da wird jeder Zugeständnisse und Abstriche machen müssen.
Kommentiert am 03-Dez-07 um 2:48 pm | Permalink
Reto Hartinger schrieb:
:-) genau Michaela “LindenLab muss also etwas schaffen, was bisher noch nicht einmal der UNO realistisch betrachtet gelungen ist.”
Diese virtuelle Welt nimmt einen Teil der Komplexität weg – Staaten, verschiedne Währungen, Werteysteme etc und schafft damit wieder neue Probleme. Virtuelle Welten schaffen neue Realitäten, Fakten die wir als Gesellschaften erst wieder bewältigen müssen. Zuersteinmal sozial, dann wirtschaftlich und schlussendlich juristisch.
Kommentiert am 03-Dez-07 um 3:33 pm | Permalink
Michaela schrieb:
Und genau in dieser ersten Entwicklungsphase befinden sich derzeit virtuelle Welten, der Liberalisierung von globalen Wertesystemen durch sehr kurz gehaltene Kommunikationswege. Mehr noch, ich sehe in solchen VRs Chancen um reale globale Probleme zu bewältigen, die in den vergangenen Jahrhunderten durch Unwissenheit, Dummheit, Intoleranz, Neid und Habgier oftmals zu kriegerischen Auseinandersetzungen geführt haben. In virtuellen Welten sind Staatsgrenzen, Hautfarben und ethnisch-religiöse Ansätze vollkommen irrelevant. Das Einzige was zählt ist der Mensch als Individuum und die Leistung die er erbringen kann. Das dies bei einigen Mitbewohnern Angst und Mißgunst schürt, ist auch schon anhand der Globalisierungsgegner zu erkennen. Und genau dort setzen VRs an, um Vorurteile abzubauen, miteinander zu reden, anstatt zu blockieren. Dort anzuknüpfen wo Staatsmänner und -frauen versagt haben.
Genau darum ist es auch derzeit so wichtig diesen Entwicklungsprozess den virtuelle Welten gerade durchleben und in ihrer Anfangsphase noch sehr verletzlich sind, diese schöne neue Idee, nicht durch gesetzliche Restriktionen einzelner kleiner egoistischer Interessen zu blockieren und zu zerstören.
Rechte und Werte müssen zusammenwachsen, Kompromisse gefunden werden, Probleme und Innovationen ausdiskutiert werden, um zu einer einheitlichen, für alle zufriedenstellenden Lösung zu gelangen. Das dies nicht von heute auf morgen geschieht, sollte jedem bewußt sein. Das dies aber schneller vorangeht, als es Staatsempfänge und Verträge jemals schaffen werden, darin besteht die Chance.
Der eine oder andere mag nun der Meinung sein, das sich in virtuellen Welten anarchistische chaotische Zustände breitmachen, die man in der Form niemals wieder unter Kontrolle bekommt. Aber ganz das Gegenteil ist der Fall, viel eher fließen derzeit die Erfahrungen und Rechtsempfindungen vieler Nationalitäten zusammen und wenn mich da meine geschichtlichen Kenntnisse nicht täuschen, führte dies letztendlich immer zur gesetzlichen Grundlage einer Gemeinschaft.
So wie sich derzeit Geschäftleute, Umweltaktivisten, Religionsgemeinden, bis hin zum einfachen Bürger zusammensetzen und Probleme ihrer eigenen Interessen diskutieren, können auch die Rechtsgelehrten weltweit ihre professionelle Erfahrung in den Schritt zur neuen Ära einfließen lassen und konstruktiv an etwas mitwirken was die UNO noch nicht geschafft hat. Vielleicht wird man dabei nicht mit viel Geld, Ruhm oder Ansehen belohnt, die man auf der eigenen kleinen Ebene schnell erlangen könnte, aber es sollte im Leben und Wirken eines Menschen auch noch höhere Ziele geben, als solche banale Dinge.
Und gerade hier im Entwicklungsprozess hat jeder Einzelne die Möglichkeit aktiv individuell auf zukunftsprägende Ereignisse einzuwirken und dabei etwas zu schaffen, was bisher noch keiner Weltorganisation zuvor gelungen ist. LindenLab allein, mit relativ wenigen Mitarbeitern, wird dieser Schritt vermutlich nur schwer gelingen. An diesem Punkt ist der Nutzer gefragt über den Inhalt zu entscheiden, wie diese Welt einmal aussehen sollte.
Daher ist es gerade so wichtig, anstatt mit der Brechstange die eigenen kleinen Interessen auf einer lokalen Rechtsgrundlage durchzuboxen, lieber zu schauen wie sich die lokalen Rechts- und Wertevorstellungen mit den globalen Interessen verschmelzen lassen. (Wie etwa das Glücksspielverbot aufgrund einer Klage von Casinobetreibern aus Las Vegas. Verteilung von Konzessionen und Abführung von Steuern auf die Glücksspieleinnahmen wären wohl sinnvoller gewesen, denn da kam soweit ich mich erinnern kann auch von den Schweizern das Votum, Glücksspiele in kleinen privaten Kreisen wären in der Realität erlaubt)
Jetzt muss man lenken, führen, beraten, anstatt zu klagen und verdammen. Denn sonst kann dies tatsächlich einmal zu einer Schattenwirtschaft führen, wie hier erwähnt. Das allgemeine Interesse an einer VR ist gesät, der Bedarf ist vorhanden, selbst Hochschulen bieten konkrete Bildungsangebote zu diesem Thema.
Daher ist es doch sinnvoller zu überlegen, wie man gemeinschaftlich in die richtige Richtung steuern kann, anstatt zu überlegen, womit man den Riesen zum fallen bringt. Denn hier geht es nicht nur, um die kleinen wirtschaftlichen Interessen eines einzelnen Anbieters, sondern um eine Chance für alle.
Kommentiert am 05-Dez-07 um 1:40 pm | Permalink
Reto Hartinger schrieb:
Der Mensch als Individuum zählt in der virtuellen Welt. Hm, gerade bei uneren gestrigen beiden Meetings des Internet Briefings wurde der Mensch als Individuum im Internet mehrmals in Frage gestellt. Z.B. als wir beim Treffen “Rollenbasierte Benutzerschnittstellen – Wie sich Software und Websites dem Benutzer anpassen statt umgekehrt” diskutieret haben, ob man so genannte Personas bilden könnte und Websites nach solchen Rollen gestalten sollte.
Wir haben festegellt, dass der Mensch eben in mehr als eine Rolle schlüpft, mehr als eine Identität hat.
Am Abend dann bei “Markenkommunikation und Community Buildling im Netz: Fallbeispiel kids.ch von Ferrero” ist das Tehma wieder aufgekomen. Der Mensch ist eben Mitglied in mehreren Communities und gibt sich immer wieder anders.
So möchte ich behaupten, dass der Avatar in der virtuellen Welt nicht dem Individum gleichzusetzen ist. Er spielt dort eine Rolle und in Computerspielen ist es nochmals anders dort wählt er sich sogar eine Rolle – das kann den Menschen über den ganzen Tag begleiten. In den Verschiedenen Communitie-Sites wie Facebook und XING hat er wiederum eine andere Identität – ein anderes Gesicht.
Das Hineinschlüpfen in eine andere Rolle, das Verküpfen mit anderen Personen und Aufgaben hat eindeutig suchtcharakter. Inwieweit dieser “permanente” Rollenwechsel, diese Schein/virtuelle/Spielwelt sogar Persönlichkeits und Verhaltensverändernd wirkt, kann oder muss diskutiert werden. Beispiel der Todsschütze in Zürich. Wie weit wurde er von diesen Identitätswechseln beeinflusst?
Als Kinder lernen wir, dass wir uns bei Mutter, Vater und Grosseltern anders zu verhalten haben – wir adaptieren quasi auch unser Persönlichkeitsprofil und Verhalten. Das müsste also bis zu einem gewissen Grad “gelernt” sein. Aber in Web 2.0 und virtuellen Welten leben wir ganz andere Seiten von uns aus. Damit umgehen lernen müssen wir wohl als Einzelner wie auch als Gesellschaft.
Kommentiert am 05-Dez-07 um 2:37 pm | Permalink
Juergen schrieb:
Hohe Tauschgebühren sind immer noch kein Grund für die Nutzer sich vom Konsum abhalten zu lassen. Zum Beispiel: Selbst wenn man per Telefon Geld auf das SL Konto einzahlt – was noch teurer ist – wird es immer stärker genutzt. Der Telelindendienst macht mit Telefonüberweisung über 20.000 Euro Umsatz pro Monat. Das entspricht etwa 20.000 Anrufen zu jeweils 1 Euro. 200 Lindendollar werden pro Anruf überwiesen.
Kommentiert am 06-Dez-07 um 10:28 am | Permalink
DOBSZAY’s Ansichten und Einsichten — » Welches Recht gilt in Second Life? schrieb:
[...] Köhler schrieb erst kürzlich im Internet Briefing Blog einen Beitrag mit dem Titel “Second Life vor Gericht: Werden tausende Nutzer bestraft?” und auch die Kommentare dazu sind wirklich lesenswert. Bei JuraWiki befassen sich bereits [...]
Kommentiert am 09-Jan-08 um 10:54 pm | Permalink