von Reto Hartinger
Wie hat man Ingrid Deltenre verhöhnt, sie könne keine erfolgreichen Fernseh-Formate produzieren und jetzt das:
«Ein Dorf nimmt ab» wird voraussichtlich an Fernsehstation in den USA, in Deutschland oder in Holland lizensiert. Bald werden dort auch ganze Dörfer gemeinsam abnehmen.
Letzten Frühling hat Eglisau ZH innerhalb einer TV-Show des SF DRS gemeinsam gegen Übergewicht
gekämpft, sich mehr bewegt und gesünder gegessen und hat sich vor der Fernsehkamera einmal pro Woche kollektiv gewogen.
Tja. Vielleicht hat ein anderer Fernsehdirektor auch schon Lizenzen ins Ausland verkauft (wüsste ich nicht), die Welt ist dabei aber nicht gesünder geworden. Das könnte sich zu einem Kassenschlager entwickeln. Es muss ja nicht immer nur doofes Fernsehen sein das einschlägt.
von Jürgen Köhler
Second Life ist ein interessantes Experimentierfeld für die seriöse Juristerei. Ein paar Beispiele von den Rechtsdilemmas die ich gefunden habe:
Steuerhinterziehung
In Second Life kann jeder weltweit virtuelle Waren mit der privaten Währung Linden Dollar handeln. Eine schöne neue grenzenlose Welt. Ohne Finanzamt oder Grenzbeamten. Ungeachtet unserere nationalen Herkunft sind wir alle gleich. Wir haben alle die gleichen Rechte – doch welche eigentlich? Muss ich Steuern zahlen auf Umsätze in Second Life? Wie werden Linden Dollar bilanziert? Das Finanzamt erkennt die “Währung” jedoch noch nicht an. Dabei können 5% der Second Life Nutzer von Ihren Umsätzen bereits leben. Das Finanzamt wird sich bald, wenn nicht jetzt schon für deren Umsätze interessieren. Von diesem und anderen Rechtsdilemmas gibt es viele.
Ohne Impressum kein Geschäft
Wie im echten Leben kann jeder in Second Life Räumlichkeiten mieten. Doch was passiert, wenn mich ein Vermieter von seiner Insel wirft und die Miete im Voraus bezahlt wurde? Ich weiß nichtmal wer der echte Vertragspartner überhaupt war. Die Bezeichnungen der “Residents” untereinander sind juristisch nur schwer einzuschätzen. Problematisch wird es spätenstens, wenn reale Geschäfte abgeschlossen werden. Solange die Residents anonym sind (nur der Avatarname ist bekannt), weiß ich nicht, wer nach welchem Recht handelt. Man müsste zumindest wissen, aus welchem Staat derjenige kommt. Dann könnte unter Umständen ein internationales Rechtsgeschäfts ablaufen. Es fehlt eine Regelung, welches Recht angewendet werden soll. Im Moment kann man das überhaupt nicht feststellen.
Einer unserer Shopbetreiber wollte Dirndl nicht nur für Avatare anbieten, sondern auch das gleiche Modell für das reale Leben verkaufen. Rechtlich gesehen wäre das Fernabsatz im Sinne des BGB (nach Deutschem Recht). Dann müsste der Shop ein Impressum haben und eine Widerrufsbelehrung. Wie soll das gehen? Er kann im Grunde nur auf seinen Shop im Web weiterleiten. Innerhalb von Second Life reale produkte verkaufen ist nicht erlaubt. Er dürfte hier nur vorführen, aber der Vertrag müsste über eine Website geschlossen werden – mit realem Namen und realem Geld.
Bücherverkaufen ist verboten
Ein Bekannter wollte seine Bücher in Second Life verkaufen. Bestellung in SL abwickeln und per L$ bezahlen, die Lieferung sollte in real erfolgen. Doch aufgrund der Buchpreisbindung in Deutschland ist das nicht erlaubt Er war schlau und hatte die Idee die Bücher über das Ausland anzubieten. Aber dann müßte die Lieferung auch aus dem Ausland erfolgen, was zu teuer wäre. Auch ein Trick mit einem Wechselkurs einer anderen Währung wäre keine Lösung, da der Linden Dollar keinen festen Wechselkurs hat. In Deutschland darf man außerdem keine Bücher in irgendeiner anderen Währung verkaufen.
Second Life wird in absehbarer Zeit rechtlich eindeutig geklärt werden müßen. Ob vor einem Gericht, wenn zwei Avatare sich streiten oder … die Grundsatzentscheidung wird tausende Nutzer betreffen.
Mehr zum Thema: www.jurawiki.de/SecondLifeRecht