Wer in den letzten Monaten die Diskussionen im nahen Ausland bezüglich Vorratsdatenspeicherung, Online Durchsuchung und die Diskussion um “Zensursula” verfolgt hat, dem wird bekannt sein das es zur grossen Mode gehört das die Politik das Internet als grosses Gefahrenpotential sieht und alles mögliche tut um das Abzuwenden. Allerdings meist mit zweifelhaftesten Mitteln. So werden Grundrechte ausgehebelt (Zensursula), Urteile vom Ankläger gefällt ohne unabhängigen Richter (siehe Hadopi) und ähnliches.
Bis jetzt sind wir in der demokratischen Schweiz davon verschohnt gewesen. Schweizer Politiker sind konsensfähig. Sie überlegen was sie zum Gesetz machen (zumindest meistens) und suchen pragmatische Lösungen statt populistisches Wahlkampfgehabe.
So steht im Gesetz das z.B. Telefonanschlüsse nur Abgehört werden dürfen bei schwerwiegenden Verbrechen und auch nur wenn die Informationen nicht anders beschafft werden können.
Soweit so gut. Nun kommt das Eidgenössische Justiz und Polizeidepartement, Abteilug Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr und Meldet ihren Bedarf an was sie den in Zukunft überwachen wollen und wie. Dies wird als Vernehmlassung deklariert und an alle Internet Provider und Telekommunikationsanbieter im Juni 2009 geschickt. Das Dokument wird als Vertraulich gekennzeichnet und die Technische Dokumentation (40 Seiten!) wurden ausschliesslich in Englisch abgefasst Das ganze wird zur Ferienzeit mit verkürzter Antwortzeit verschickt und wird am 1. August 2009 verbindlich.
Diese Richtlinien beinhalten Dinge wie das automatisierte verarbeiten von Überwachungsanfragen. Jeder Internet Provider wird verpflichtet eine Schnittstelle zur Verfügung zu stellen auf welcher dann die Überwachungsbehörden Ihre Überwachugsaufträge anliefern und die Daten abholen können. Tönt an sich noch nicht schlimm. Fatal ist aber das der Internet Provider nicht nachvollziehen kann ob ein Richter diese Überwachung überhaupt genehmigt hat. Auch ist die Schnittstelle zwingend und produziert jede Mege Kosten für den Provider das zur Verfügung zu stellen (ich schätze mal ca. 100′000 CHF). Dem Internet Provider werden die Kosten aufgedrückt die er nie zurück kriegt.
Die Überwachungsparanoja verlangt aber auch Verbindungsdaten aufgezeichnet werden und 6 Monate aufbewahrt werden sollen. Das EJPD geht hier davon aus das e-mails z.b. solche Verbindungsdaten sind (wer hat wem wann ein e-mail geschickt), verlangt das aber nur von den Telekommunikationsanbietern aber nicht von der Post.
Die Richtlinien verlange weitere Dinge die weder im Gesetz vorhanden sind noch das sie als Rechtsstaatlich erachtet werden können. Eine Vernehmlassung heisst für mich eine öffentliche Diskussion über ein mögliches neues Gesetz sieht das EJPD als 2 wochen zeit kommentare zu äussern zu eine Richtlinie die weitaus weiter geht als das Gesetz es verlangt und die der Polizei Mittel einräumt Daten zu erfassen über Bürger und Bürgerinnen ohne von irgendjemandem kontrolliert zu werden. Das öffnet Tür und Tor für den Missbrauch. Auch wird der Internet Provider Verpflichtet personensensitive Daten aufzubewahren. Auch das produziert Möglichkeiten des Missbrauchs durch Interessierte Kreise wie z.b. Geheimdienste usw.
Wer hier ein paar Beispiele sehen will, den verweise ich auf die Antwort des Chaos Computer Clubs (CCC) zu Handen des deutschen Bundesverfassungsgerichts zum Thema Vorratsdatenspeicherung.
Ich, als kleiner Internet Provider habe daher entschieden in die Offensive zu gehen und habe unsere Antwort an das EJPD öffentlich Publiziert auf
http://www.fink.org/ejpd-antwort.pdf
Ich hoffe es werden mir viele Internet Provider folgen um den Überwachungswahn des EJPD’s zu stoppen. Es kann nicht sein das unsere Grundpfeiler der Demokratie (Gewaltenteilung, Unschuldsvermutung, Privatsphäre) an der Datensammelwut des EJPD’s zu Grunde gehen.






